Pflegeberatung
Zur Gewährleistung einer hohen Pflegequalität und Abstimmung auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen biete ich, als gleichbleibender Ansprechpartner, die regelmäßige Pflegeberatungsbesuche gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI als Dienstleistung (Pflegegrad I, II und III halbjährlich einmal; Pflegegrad IV und V vierteljährlich einmal) an. Die Dokumentation des Beratungsgespräches sowie etwaige Ergebnisse und Empfehlungen werden fach- und sachgerecht dokumentiert und allen Beteiligten sowie auch der Pflegekasse zur Verfügung gestellt.

Die Pflegekassen schreiben vor: „Personen die einen anerkannten Pflegegrad haben und Ihre pflegenden Angehörigen, müssen regelmäßig eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen und bei der Pflegekasse nachweisen.“
Warum? Weil zum einen die Pflegekasse sichergehen möchte, dass Sie gut gepflegt werden und zum anderen, weil Ihnen weitere Unterstützungsangebote zustehen, wie zum Beispiel ob:
- Sie genügend Hilfsmittel haben
- Ihnen an Pflegehilfsmittel nichts fehlt
- Sie den entsprechenden Pflegegrad haben
- Sie wissen, dass Ihnen Betreuungsdienst und Verhinderungsdienste zustehen
- Ihnen bei besonderen Situationen bauliche Maßnahmen zustehen
Ihre pflegenden Angehörigen vielleicht sogar Entlastung oder Schulungen benötigen.
Die Pflegekassen schreiben vor: „Personen die einen anerkannten Pflegegrad haben und Ihre pflegenden Angehörigen, müssen regelmäßig eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen und bei der Pflegekasse nachweisen.“
Warum?
Weil zum einen die Pflegekasse sichergehen möchte, dass Sie gut gepflegt werden und zum anderen, weil Ihnen weitere Unterstützungsangebote zustehen, wie zum Beispiel ob:
- Sie genügend Hilfsmittel haben
- Ihnen an Pflegehilfsmittel nichts fehlt
- Sie den entsprechenden Pflegegrad haben
- Sie wissen, dass Ihnen Betreuungsdienst und Verhinderungsdienste zustehen
- Ihnen bei besonderen Situationen bauliche Maßnahmen zustehen
- Ihre pflegenden Angehörigen vielleicht sogar Entlastung oder Schulungen benötigen.
Wie? Da Sie schon einen Pflegegrad haben, sind Sie von Ihrer Pflegekasse angehalten, entweder bei Pflegegrad 1,2,3 alle 6 Monate oder bei Pflegegrad 4,5 alle 3 Monate eine Pflegeberatung durchführen zu lassen! Da können Sie gerne eine empathische Beratung in Anspruch nehmen und unter der 0152/38930348 kontaktieren. Die Beratung kann sowohl in deutscher als auch in türkischer Sprache in Anspruch genommen werden.
Wo?
Bei Ihnen zuhause vor Ort und praxisnah!
Wann?
Terminvereinbarung ganz nach Ihren Wünschen!
Wieviel kostet das?
Diese von der Pflegekasse verpflichtende Beratung kostet Sie nichts und ist eine reine Serviceleistung, um Ihr Wohlbefinden sicherzustellen.
Wer kommt?
Eine Person die langjährige Berufserfahrung als Gesundheits- und Krankenpflegerin hat und nach §37,3 zugelassen ist
Inhalt meines Pflegeberatungsangebots sind z.B.:
- Regelmäßige Beratungsbesuche im Sinne des Gesetzes
- Angebot eines gleichbleibenden Ansprechpartners bei den Beratungen
- Neutrale Information, Beratung und Unterstützung zu allen Pflegethemen
- Eine angepasste und umfassende, die individuelle Situation betreffende Beratung; Möglichkeit des Wechsels in einen anderen Pflegegrad
- Mögliche Hilfsangebote und Leistungen aufzeigen (s. Abb.1)
- Möglichkeit der Anpassung des Wohnraums aufzeigen
- Schriftliche Dokumentation der Beratung und Mitteilung des Beratungsergebnisses an die Pflegekasse
- Hilfe bei Formularen und Beantragungen von Leistungen
- Information über die Notwendigkeit von medizinischen Reha-Maßnahmen
- Inanspruchnahme von Tages- und / oder Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege
- Hilfe bei der Auswahl von geeigneten Pflegediensten und Pflegeheimen
- Beratung für pflegende Angehörige / Inanspruchnahme von Pflegekursen (Angehörigenberatung, Selbsthilfegruppen)
- Alle Beratungen können sowohl in deutscher Sprache als auch in türkischer Sprache durchgeführt werden.