Qualität

Qualitätssicherung und Kooperation

Qualität ist, die individuellen Bedürfnisse eines Individuums zu erfüllen und diese sogar zu übertreffen. Um meinen Anspruch, den gesetzlichen Vorgaben und den Rahmenbedingungen gerecht zu werden, ist die Qualitätssicherung im Rahmen des gesamten Qualitätsmanagements notwendig. Durch entsprechende qualitätssichernde Maßnahmen, wie auch durch die Ermittlung der Kundenzufriedenheit mittels eines Fragebogens (jeweils zum Ende eines vereinbarten Betreuungszeitraumes, bei langfristigen Betreuungsleistungen mindestens einmal pro Halbjahr) wird die Qualität der Leistungen gesichert. Hieraus ergibt sich ein Grundgerüst für die Leistungserbringung. Um die Qualität meiner Dienstleistungen stetig zu verbessern und, angepasst an die tatsächlichen Bedürfnisse meiner Kunden, entsprechend weiterentwickeln zu können sowie um meinen Klienten darüber hinaus eine hohe Kundenzufriedenheit zu bieten, kooperiere ich mit Menschen und Firmen im Sinne und Interesse der Klienten.


Maßnahmen zur Qualitätserhaltung

  • Ganz persönlich werde ich regelmäßig an Weiterbildungen und Schulungen teilnehmen, um aktuell und gesetzeskonform beraten und betreuen zu können.
  • Als Fachkraft gemäß AnFöVO sind Kompetenzen und Ressourcen vorhanden.
  • Die betreute Person und Angehörige können sich im Falle von Beschwerden schriftlich oder telefonisch an mich und auch an Kooperationspartner wenden, sofern Sie diese in Anspruch nehmen.
  • Einführung eines Beschwerdemanagement.
  • Regelmäßige, individuelle und zeitnahe Fallbesprechungen werden unternommen, um Risiken rechtzeitig zu erkennen und zu eliminieren.
  • Weitere geschulte Alltagsbegleiter und Demenzbetreuer stellen sich zur Anstellung jetzt schon bereit.
  • Durch die Kooperation mit der Betreuungsfirma „Juwawo“ von Frau Susanne Haug, sind der Umfang und die zeitliche Flexibilität der Betreuung für die Klienten gesichert.
  • Dokumentation von veränderten Tatsachen
  • Ein Dokumentationssystem die, das aktuelle Standards und Qualitätsbestimmungen, sowie die aktuelle Gesetzesvorgaben pflegt wird eingeführt meinpflegedienst.com

Qualitätssicherung, Qualitätshaltung, Qualitätsdokumentation

Es erfolgt ein Erstgespräch und eine Festlegung der gewünschten Maßnahmen und Leistungen unter Einbeziehung der Fähigkeiten und Ressourcen der Klienten inklusive eines Notfallplanes.

Die Leistung wird im Betreuungsangebotsplan dokumentiert und durch einen Leistungsnachweis belegt. Das Ergebnis und die Zufriedenheit des Klienten werden ebenfalls festgehalten. Die Dokumentation der zusätzlichen Betreuungsleistungen erfolgt in der Betreuungsdokumentation. Sie ist darin ein fester Bestandteil.

Die eingesetzten Mitarbeiter müssen den Anforderungen der Leistung fachlich und persönlich gerecht werden und nach Möglichkeit über Erfahrungen im Umgang mit dementen, behinderten bzw. entsprechend psychisch beeinträchtigten Menschen verfügen. Die Feststellung der Leistungsberechtigung erfolgt im Rahmen der Fallbesprechung, der Betreuungsvisiten oder nach ärztlicher Diagnose und Erfordernis. Sollte sich ein Bedarf bei unseren Klienten ergeben, werden wir den Angehörigen beratend wie unterstützend zur Seite stehen.

Der Mitarbeitereinsatz wird in einem Tourenplan festgehalten.
Die Leitung und deren Stellvertretung übernehmen die Anleitung und Beaufsichtigung der Entlastungsleistungen.
Regelmäßige Mitarbeiter- und Teamgespräche dienen der Weiterentwicklung des Angebotes, der Mitarbeiter und der Leistungsüberprüfung.